Der Straßenplaner Thomas Blum berichtet dem Gemeinderat Inzigkofen

„Ich muss schon sagen, diese B311/313 ist ein Großprojekt. Wenn man die Teuerungsrate mit hineinnimmt, sind wir bei 130 Millionen, aber die Zahl ist genauso falsch, wie sie richtig ist, weil wir noch gar nicht wissen, welche Variante überhaupt kommt.“

 

„Die Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans endet 2030. Das heißt Risiko ohne vorherige Planung. Wenn man nicht begonnen hätte, wäre das Risiko da, dass das Projekt nicht mehr in den Vordringlichen Bedarf kommt. Man hat aber nur die Möglichkeit zu planen, wenn ein Projekt im Bundesverkehrswegeplan im Vordringlichen Bedarf ist. Wenn es bei der Fortschreibung herausrutscht, dann passiert mit Sicherheit die nächsten 25 bis 30 Jahre nichts mehr.“

 

„Der Zeitpunkt und die Reihenfolge der Projektumsetzungungen hängen auch vom Planungsstand ab. Wenn der Bundesverkehrswegeplan fortgeschrieben wird, dann wird auch darauf geschaut, wie weit die Projekte sind, welcher Planungsstand erreicht ist. Projekte, die einen weiten Planungsstand haben, haben auch eine viel größere Chance auch irgendwann umgesetzt zu werden als Projekte, die noch gar nicht begonnen worden sind.“

 

„Als erstes kommt die Bedarfsplanung, wie sie aus dem Bundesverkehrswegeplan gekommen ist und wir befinden uns jetzt in der Vorplanung. Wir haben jetzt die ganze Raumordnung nach Varianten untersucht. Die Nordtrasse ist jetzt noch Gesetz - gesetzlich. Es gibt nichts anderes, aber die Grundlage sind alle Varianten, die damals untersucht worden sind, plus die Trasse der Bürgerinitiative. Bei allen Aufträgen, die wir im Moment vergeben, sind diese alle Bestandteil des Auftrags. Es werden sicherlich im Zuge der Planungen weitere Varianten dazukommen, oder Untervarianten, ich sage auch Alternativen. Diese werden alle ergebnisoffen untersucht.“


„Die Planungen werden am Stück durchgezogen, Gutachten werden dann gemacht, wenn man sie braucht, aufeinander abgestimmt, um die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen. Die Finanzierung bis zum Planfeststellungsbeschluss ist schon gesichert. Somit können wir Planungen und Gutachten so starten, wie wir es für richtig halten.“

 

„Nach dieser Voruntersuchung muss als Ergebnis eine Vorzugsvariante herauskommen. Alle Gutachten sind dann abgewogen. Das muss ein transparenter Prozess sein. Da sind Sie dann auch beteiligt, aber nicht im Entscheiden, denn das formelle Verfahren kommt erst später im Planfeststellungsverfahren. Aber man möchte jetzt durch die Öffentlichkeitsarbeit und die Facharbeitskreise und auch durch einen Bürgerdialog so viel wie möglich einfließen lassen, damit dann da auch der Planungsvorgang abgeschlossen ist. Jeder soll die Möglichkeit haben, nachzuvollziehen, warum welche Entscheidungen getroffen worden sind und warum man zu dieser Vorzugsvariante gekommen ist und nicht zu einer anderen.“

 

„In letzten Quartal 2023/ erstes Quartal 24 sind wir dabei, dem Land die Voruntersuchung mit der Zielvariante / Vorzugsvariante vorzulegen.“

 

„Wir wollen unsere Planungsunterlagen dann so weit haben, dass wir in 2028 die Planfeststellung einreichen können. Das ist unser großes Ziel. Wir können es schaffen, aber da gehören auch Sie dazu. Je geschlossener eine Region auftritt, umso einfacher ist es für die Planer. Es wäre machbar bis 2028.“

„Ich wäre froh, wenn wir fair miteinander umgehen!“

Infos zu den Planungen B311n/B313

Weitere Informationen zu den laufenden Gutachten und Planungen auf der Sonderseite des Landratsamtes Sigmaringen:

http://b311n-b313.de

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